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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der madusa GmbH, Untere Hauptstraße 81b, 09228 Chemnitz
Stand: 13. Juni 2026

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1. Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die madusa GmbH, Untere Hauptstraße 81b, 09228 Chemnitz, mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (ihren Kunden) abschließt.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden auf die Vertragsbeziehungen mit der madusa GmbH keine Anwendung. Dies auch dann nicht, wenn die madusa GmbH hiergegen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Diese AGB gelten in ihrer zum jeweiligen Vertragsschluss bestehenden Fassung.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Die madusa GmbH erbringt Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie, insbesondere im Bereich Prozessautomatisierung und Digitalisierungsberatung, gegen Entgelt.

(2) Die von der madusa GmbH im konkreten Einzelfall geschuldeten Leistungen und das im Einzelfall geschuldete Entgelt bestimmen sich nach den individuell erstellten und an den Kunden in Textform gem. § 126b BGB übermittelten und von ihm angenommenen Angeboten.

(3) Ein Angebot nach Absatz 2 soll aus dem Ziel der Beauftragung der madusa GmbH, dem von ihr zu erbringenden Leistungsumfang, einem Zahlungsplan und etwaigen Mitwirkungspflichten des Kunden bestehen. Soweit dies von den Vertragsparteien übereinstimmend als notwendig erachtet wird, kann auch eine Abgrenzung zu explizit nicht geschuldeten Leistungen aufgenommen werden.

(4) Die Annahme des Angebots durch den Kunden hat in Textform gem. § 126b BGB zu erfolgen.

(5) Die madusa GmbH ist berechtigt zur Leistungserbringung Subunternehmer zu beauftragen. In diesem Fall ist eine vorherige Information des Kunden vorzunehmen.

(6) Soweit das Angebot keine abweichenden Vereinbarungen trifft, gilt für eine vereinbarte Wartungspauschale eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, danach eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die madusa GmbH ist zu einer jährlichen Preisanpassung, orientiert an den tatsächlich geänderten Kosten, berechtigt. Macht sie von dieser Gebrauch, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht ohne Frist zu.

3. Leistungsort

(1) Die Bestimmung des Leistungsortes obliegt der madusa GmbH, soweit sich aus der Natur des Vertrages und der geschuldeten Leistungen nichts anderes ergibt.

(2) Eine Leistungserbringung beim Kunden vor Ort erfordert eine ausdrückliche dahingehende Vereinbarung.

(3) Die madusa GmbH ist berechtigt, etwaige Reisekosten in der tatsächlich entstandenen Höhe abzurechnen. Ein Rückgriff auf eine Fahrtkostenpauschale entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Pendlerpauschale nach § 9 Abs. 1 S. 3 ohne die dort festgehaltenen Beschränkungen bleibt vorbehalten. Reisekosten können auch Übernachtungskosten für Hotels mit bis zu vier Sternen umfassen, soweit diese durch Belege nachgewiesen werden.

4. Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, das geschuldete Entgelt per SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung zu leisten.

(2) Für das geschuldete Entgelt gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

  1. Bei einmaligen Leistungen bis zu einem Entgelt von 2.500 EUR sind 100 % des Entgelts nach Abnahme zu leisten.
  2. Bei einmaligen Leistungen mit einem Entgelt von über 2.500 EUR sind 50 % des Entgelts als Anzahlung und 50 % des Entgelts nach Abnahme zu leisten.
  3. Bei Workshops und Beratungsleistungen sind abweichend von lit. a) und lit. b) stets 100 % des Entgelts im Voraus zu leisten.
  4. Bei monatlich wiederkehrenden Leistungen sind 100 % des monatlich geschuldeten Entgelts im Voraus bis zum Dritten des laufenden Monats zu leisten.

(3) Soweit nach Absatz 2 eine Zahlung im Voraus oder eine Anzahlung zu leisten ist, hat diese in 14 Tagen ab Vertragsschluss zu erfolgen. Gleiches gilt entsprechend für alle Zahlungsansprüche der madusa GmbH gegen den Kunden aus diesen AGB.

(4) Soweit nach den Vorschriften über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung gefordert ist und die madusa GmbH den Kunden über die Fertigstellung des geschuldeten Werkes informiert, so wird damit automatisch und ohne weiteren Hinweis eine 14-tägige Frist i.S.d. § 640 Abs. 2 S. 1 BGB mit den dort beschriebenen Folgen der fiktiven Abnahme in Gang gesetzt.

(5) Befindet sich der Kunde im Verzug nach § 286 BGB, ist die madusa GmbH berechtigt, zusätzlich zu den nach § 288 BGB geschuldeten Verzugszinsen eine Mahnpauschale in Höhe von 40 EUR gegenüber dem Kunden zu berechnen.

5. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist zur Zahlung des Entgelts nach den Maßstäben der Ziffer 4 dieser AGB verpflichtet.

(2) Der Kunde ist darüber hinaus während der Vertragsanbahnung, mithin bereits vor der Auftragsbestätigung, sowie während der gesamten Vertragsdurchführung zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies die konkrete von der madusa GmbH zu erbringende Leistung erfordert. Davon umfasst sind je nach zu erbringender Leistung:

  1. Verschaffen von Zugang zu IT-Systemen, Räumen und Ansprechpartnern,
  2. Bereitstellung der für die Vertragsdurchführung benötigter IT-Systeme und Arbeitsumgebungen in funktionsfähigem und fehlerfreiem Zustand,
  3. Bereitstellung der erforderlichen Drittanbieter-Lizenzen,
  4. Bereitstellung sonstiger für die Leistungserbringung erforderlicher Daten und Dokumente,
  5. Mitteilung aller für die Vertragsdurchführung anzuwendenden Gesetze, Normen, technischen Spezifikationen sowie sonstigen Bestimmungen,
  6. Datensicherung durch Backups vor einzelnen Projektphasen,
  7. Freistellung von Mitarbeitern des Kunden für Schulungen,
  8. Information über die Lizenzen von verwendeten Open-Source-Ressourcen.

(3) Mängelrügen durch den Kunden müssen in Textform nach § 126b BGB erfolgen.

(4) Der Kunde ist während der Vertragslaufzeit und drei Jahre darüber hinaus, beginnend ab Beendigung des Vertrages, zur Vertraulichkeit über die Vertragsinhalte mit der madusa GmbH und alle damit in Verbindung stehenden Inhalte und Leistungen verpflichtet.

(5) Der Kunde ist für die regelmäßige, vollständige und sichere Datensicherung (Backup) seiner Systeme, Daten und Anwendungen verantwortlich. Dies gilt insbesondere vor Beginn von Arbeiten der madusa GmbH an den Systemen des Kunden; Die madusa GmbH haftet für den Verlust von Daten des Kunden nur, wenn a) der Kunde seiner Sicherungspflicht nach Satz 1 nachgekommen ist und b) die Daten mit vertretbarem Aufwand aus den vorhandenen Sicherungsmedien wiederhergestellt werden können.

(6) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung aller für sie geltenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung; Der Kunde verpflichtet sich, die madusa GmbH unverzüglich über behördliche Untersuchungen oder festgestellte Rechtsverstöße des Kunden zu informieren, sofern diese Auswirkungen auf die vertraglich geschuldete Leistung der madusa GmbH haben könnten.

6. Vorzeitige Vertragsbeendigung

(1) Der Kunde ist berechtigt, den bereits in Vollzug gesetzten Vertrag ohne Angabe von Gründen und mit einer Frist von 7 Tagen zu stornieren. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, die bereits erbrachten Leistungen gemäß des Angebots zu vergüten und eine Stornopauschale in Höhe von 15 % des Betrags der stornierten Leistungen zu erbringen.

(2) Ist durch die madusa GmbH eine Implementierung zu erbringen, ist eine Stornierung abweichend von Absatz 1 ohne Grund nur bis zur Vornahme dieser möglich. Im Anschluss an eine Implementierung ist eine Stornierung nur aus wichtigem Grund möglich (vgl. § 314 BGB).

(3) Befindet sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus Ziffer 5 dieser AGB mehr als 4 Wochen in Verzug, ist die madusa GmbH zum Rücktritt berechtigt.

(4) Ist die madusa GmbH durch höhere Gewalt an der Erbringung der geschuldeten Leistungen gehindert, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, wenn die Leistung bereits mehr als 30 Tage verzögert wurde.

7. Haftung

(1) Die madusa GmbH haftet nur für Personenschäden und die Verletzung von Kardinalspflichten, darüber hinaus für Schäden in Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere wird keine Haftung für mittelbare Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit oder für Schäden infolge des Ausfalls von Diensten von Drittanbietern übernommen.

(2) Die Haftung der madusa GmbH wird auf 200 % des Auftragswertes netto begrenzt.

(3) Etwas zu den Absätzen 1 und 2 Abweichendes kann sich aus dem separat abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag nach § 28 DSGVO ergeben.

8. Transportdienstleistungen

Soweit die madusa GmbH im Rahmen ihrer zu erbringenden Leistungen Hardware von Drittanbietern zu transportieren hat, handelt sie lediglich als Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB.

9. Datenschutz

Die jeweils geltende Datenschutzerklärung ist auf der Website der madusa GmbH unter madusa-gmbh.de einsehbar. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach § 28 DSGVO ist jeweils separat abzuschließen.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Die Urheberrechte an den von der madusa GmbH erbrachten Leistungen verbleiben bei dieser. Gleiches gilt für im Rahmen der Tätigkeit entstandene Quellcodes. Die madusa GmbH behält sich das Recht vor, die im Rahmen der Leistungserbringung gewonnenen Erkenntnisse, Methoden, Konzepte und das allgemeine Know-how auch für andere Kunden oder eigene Zwecke zu nutzen.

(2) Dem Kunden steht an den von Absatz 1 umfassten Leistungen im Zweifel ein unbefristetes, nicht übertragbares Nutzungsrecht zu. Dieses stellt ausdrücklich keine Unterlizenz dar.

(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die exklusive Verwendung einer von der madusa GmbH in ihrem Fall eingesetzten Methode.

(4) Dem Kunden sind die Rückübersetzung von Software (sog. Dekompilierung) sowie Reverse Engineering grundsätzlich untersagt, soweit sie dem Kunden nicht gesetzlich gestattet sind. Beruft sich der Kunde auf eine solche gesetzliche Gestattung, ist er für deren Vorliegen darlegungs- und beweisbelastet. Urhebervermerke und andere Identifikationsmerkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

11. Sonstige Bestimmungen

(1) Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle in Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Chemnitz.

(2) Textformklausel: Alle Änderungen des Vertrags- oder Angebotsinhaltes, einschließlich Bewertungen, Freigaben und Änderungen dieser Klausel bedürfen der Textform nach § 126b BGB.

(3) Modifikation der Gewährleistung: Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften steht der madusa GmbH nach fehlgeschlagener Nacherfüllung ein weiterer Nacherfüllungsversuch zu, bevor der Kunde etwaige Rücktritts-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

(4) Supportzeiten: Der Support der madusa GmbH ist von Montag bis Freitag, von jeweils 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu erreichen.

(5) Abwehrklausel: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Bestandteil dieses Vertrages, es sei denn, ihnen wird ausdrücklich und in Textform nach § 126b BGB zugestimmt.

(6) Aufrechnung: Gegen Ansprüche aus diesem Vertrag darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden.

(7) Anwendbares Recht: Auf dieses Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Über madusa GmbH

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